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Die Lohnabrechnung und ihre einzelnen Bestandteile
Wissenswertes über Ihre Abrechnung
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Nachdem im ersten Beitrag die Eckdaten zum Thema Lohnabrechnung behandelt wurden, gehe ich heute auf die einzelnen Bestandteile ein.
Welche Abzüge sind in einer Lohnabrechnung genau aufgelistet? Wo erhalte ich meine Steueridentifikationsnummer? Und was sind eigentlich Steuerklassen?
Welche Lohnabzüge gibt es?
Bei den Lohnabzügen unterscheidet man die steuerpflichtigen und die sozialversicherungspflichtigen Abzüge.
VERSICHERUNG
Zu der Kategorie Steuern gehört die Kirchensteuer, die Lohnsteuer und bis Ende 2020 auch der Solidaritätszuschlag.
Die Kirchensteuer beträgt aktuell (Stand 04/2022) in Baden-Württemberg und Bayern 8 %. In allen anderen Bundesländern beträgt sie 9 %.
Die Höhe der Lohnsteuer war bis 2014 aus Lohnsteuertabellen ersichtlich. Inzwischen gibt es Lohn- und Einkommenssteuerrechner, mit denen man sich die Lohnsteuer errechnen lassen kann. Einer der Rechner ist vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), diesen finden Sie hier.
Die Höhe der Lohnsteuer ist nicht nur abhängig von der Höhe des Bruttolohns, sondern auch von der Steuerklasse des Arbeitnehmers.
Man unterscheidet zwischen sechs Steuerklassen.
Steuerklasse I
Ledige, Geschiedene, Verwitwete, dauernd getrennt lebende Ehepartner
Steuerklasse II
Alleinerziehende
Steuerklasse III
Verheiratete, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht der wenn beide arbeiten und einer in Steuerklasse V ist
Steuerklasse IV
Nach der Hochzeit werden Eheleute jeweils automatisch in diese Steuerklasse eingeordnet. Das ist die richtige Wahl, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Die Steuerklasse ist also für verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen.
Steuerklasse V
Verheiratete, wenn beide Arbeitslohn beziehen und einer in Steuerklasse III ist
Steuerklasse VI
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer wird in der Lohnabrechnung meistens mit ID oder IdNr abgekürzt. Sie ist eine elfstellige Zahl die, wie der Name bereits aussagt, zu Steuerzwecken gilt. Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, besitzt eine individuelle ID. Falls Sie die Steueridentifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie das Bundeszentralamt für Steuern und Finanzen oder auch das Finanzamt kontaktieren. Die ID wird Ihnen dann zugesendet.
Was ist, wenn ich keine Steueridentifikationsnummer habe aber eine Lohnabrechnung erhalte?
Sobald wir als Arbeitgeber keine IdNr vorliegen haben, sind wir gezwungen die Lohnversteuerung nach der Steuerklasse VI durchzuführen.
Wenn Sie bei Schwaben Personal OHG angestellt sind, ermöglichen wir Ihnen eine Lohnkorrektur. Hierfür einfach die IdNr. nachreichen und der zuständigen Disponentin Bescheid geben. Unsere Buchhaltung errechnet dann die Korrektur und überweist Ihnen den ausstehenden Betrag auf Ihr Konto. Sollte im laufenden Monat keine Lohnkorrektur erfolgen, wird der ausstehende Betrag spätestens bei der nächsten Lohnabrechnung verrechnet.
Laut Brutto- Nettorechner steht mir für diesen Monat mehr Geld zu, wieso wird mir weniger von Schwaben Personal ausbezahlt?
Das kann daran liegen, dass Ihr Arbeitsverhältnis in einem laufenden Monat angefangen hat. Die Rechner im Internet rechnen das Gehalt mit allen Steuertagen eines Monates. Beginnt Ihr Arbeitsverhältnis also im laufenden Monat, verringern sich die Steuertage und die Abzüge werden dementsprechend angepasst. Wie viel Steuertage abgerechnet wurden, können Sie in Ihrer Lohnabrechnung herausfinden.
Die Sozialabgaben können sich jährlich ändern. Aktuell werden die Beiträge von Arbeitgeber (also Schwaben Personal OHG) und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen* übernommen.
Unter die sozialversicherungspflichtige Abzüge zählen folgende:
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell gesamt 2,4 %. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, zahlt jeder der beiden Parteien 1,2 % vom Bruttogehalt.
Rechnung: Ein Arbeitnehmer erhält 1600 € Bruttolohn.
1600 € x 0,012 = 19,20 €
Der Arbeitnehmer zahlt somit von seinem Bruttolohn für die Arbeitslosenversicherung 19,20 €.
Seit 2015 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ein Beitragssatz von 14,6 %. Arbeitnehmer bezahlen somit 7,3 % des Bruttolohns. Da der Beitragssatz für die meisten Krankenkassen allerdings nicht kostendecken ist, wird ein Zusatzbeitrag erhoben. Dieser wird ebenfalls von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Eine Auflistung zur Höhe des Zusatzbeitrages finden Sie hier.
Rechnung: Ein Arbeitnehmer erhält 1600 € Bruttolohn. Er ist bei der AOK Baden-Württemberg versichert, welche einen Zusatzbeitrag von 1,1 % berechnet.
1600 € x 0,0785 = 125,60 €
Der Arbeitnehmer bezahlt also einen Krankenversicherungsbeitrag von 125,60 €.
Die gesetzliche Pflegeversicherung dient als Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Allerdings deckt sie nicht vollumfänglich. Die Leistungen der Versicherung finden Sie hier in einem Überblick.
*Der Beitragssatz für Arbeitnehmer unterscheidet sich in einem Punkt. Ist der Arbeitnehmer über 23 Jahre und hat kein Kind beträgt der Satz 1,875 %. Hat der Arbeitnehmer Kinder oder ist noch unter 23 Jahren, beträgt der Beitragssatz 1,525 %.
Die gesetzliche Pflegeversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge, die ein Arbeitnehmer heute einzahlt, werden direkt auf die aktuellen Renten, Krankenversicherungen aber auch die Arbeitslosenversicherungen umgelegt. Arbeitnehmer mit Kindern werden mit einem geringeren Beitrag „belohnt“, da sie spätere Beitragszahler großziehen.
Rechnung: Ein Arbeitnehmer ist 24 Jahre alt, erhält 1600 € Bruttolohn und hat keine Kinder.
1600 € x 0,01875 = 30,00 €
Er zahlt somit einen Beitrag von 30,00 €.
Ein anderer Arbeitnehmer ist ebenfalls 24 Jahre alt, verdient 1600 € Bruttolohn und hat aber bereits ein Kind.
1600 € x 0,01525 = 24,40 €
Dieser Arbeitnehmer bezahlt somit 24,40 € für die Pflegeversicherung.
Die Rentenversicherung dient insbesondere der Altersvorsorge von Arbeitnehmern. Mit einer Beitragshöhe von 18,6 % ist der Rentenversicherungsbeitrag der größte zu zahlendem Beitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen also 9,3 % ein.
Rechnung: Ein Arbeitnehmer erhält 1600 € Bruttolohn.
1600 € x 0,093 = 148,80 €
In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Je nachdem welche Voraussetzungen der Arbeitnehmer erfüllt, kann es zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung wählen.
Seit 2011 kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln, der die Einkommensgrenze ein Jahr überschritten hat. (Ein-Jahres-Wechselfrist)
Wie wird die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht abgerechnet?
Hierbei handelt es sich um Zuschläge. Diese sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei und werden auch so abgerechnet.
Was passiert, wenn ich einen Vorschuss beantrage?
Wir bezahlen den Vorschuss am selben Tag noch aus. Wenn Sie aufgrund der Miete oder einer unvorhergesehenen Zahlung Geld benötigen, zahlen wir den Vorschuss im laufenden Monat aus. Der Vorschuss wird dann bei der nächsten Lohnabrechnung mit dem Nettolohn verrechnet.