Karrieretipps
Die Lohnabrechnung
Wohin geht mein Lohn und was geht ab zwischen Brutto und Netto?
LESEZEIT 4 MINUTEN
Frisch im Arbeitsalltag angekommen, kommt nach dem ersten Monat der Lohn. Grundsätzlich wird zwischen dem Lohn und dem Gehalt unterschieden. Der Lohn wird meistens bei gewerblichen Arbeiten bezahlt. Er ist abhängig von der geleisteten Arbeit und variiert somit monatlich.
Das Gehalt wird oftmals von kaufmännischen Angestellten erhalten. In der Regel ist es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage und der tatsächlich erbrachten Leistung. Das Monatsgehalt ist somit fix.
Die erste Lohnabrechnung wirft oft einige Fragen auf. Deshalb möchte ich Sie durch das komplexe Thema Lohnabrechnung mitnehmen.
Der Beitrag deckt wichtige Eckdaten und Informationen zur Lohnabrechnung auf. Was ist eigentlich eine Lohnabrechnung? Wie lese ich diese richtig? Welche Daten enthält eine Lohnabrechnung? Und wer macht diese überhaupt?
Die Lohnabrechnung ist ein Dokument, in welchem die Bestandteile des Lohns monatlich aufgelistet werden. Sie dokumentiert die Zusammensetzung des Lohns, die Sozialversicherungszahlungen gegenüber der Krankenkasse sowie das Nettoentgelt, welches dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Nach §108 GewO muss der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer verpflichtend eine Abrechnung in Textform aushändigen.
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID des Arbeitnehmers
Beginn und eventuell Ende der Beschäftigung
Zeitraum der Abrechnung
Bruttolohn
Sachbezüge
Art und Höhe von Zuschlägen oder Zulagen
Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers und persönliche Abzüge)
Nettolohn
Auszahlungsbetrag (Überweisungsbetrag)
Zu der Erstellung einer Lohnabrechnung kann folgendes Schema angewendet werden:
- Arbeitnehmerangaben wie z.B. die Steueridentifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Steuerklasse, den Kinderfreibetrag, die Konfession und das Ein- und Austrittdatum.
Das Wort Steueridentifikationsnummer kürzt man in der Lohnabrechnung meistens ab. Sie finden die elfstellige Steuer-ID unter dem Punkt IdNr. Diese steht meistens bei der Versicherungsnummer (VSNR, SVNR).
2. Adressdaten des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmerangaben wie z.B. die Steueridentifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Steuerklasse, den Kinderfreibetrag, die Konfession und das Ein- und Austrittdatum.
Das Wort Steueridentifikationsnummer kürzt man in der Lohnabrechnung meistens ab. Sie finden die elfstellige Steuer-ID unter dem Punkt IdNr. Diese steht meistens bei der Versicherungsnummer (VSNR, SVNR).
2. Adressdaten des Arbeitnehmers
3. Übersicht zur wöchentlichen Arbeitszeit und dem Arbeitszeitkonto, sowie der durchschnittliche Stundenlohn
3. Übersicht zur wöchentlichen Arbeitszeit und dem Arbeitszeitkonto, sowie der durchschnittliche Stundenlohn
4. Hier finden Sie Angaben zu den Brutto-Bezügen. Zum Beispiel, wie sich der monatliche Bruttolohn zusammensetzt oder ob Urlaub oder Zeitkonto genommen wurde.
5.Dieser Bereich zeigt an, ob die Lohnart Steuer- (ST) und Sozialabgabepflichtig (SV) J bedeutet hierbei ja, N – nein.
4. Hier finden Sie Angaben zu den Brutto-Bezügen. Zum Beispiel, wie sich der monatliche Bruttolohn zusammensetzt oder ob Urlaub oder Zeitkonto genommen wurde.
5.Dieser Bereich zeigt an, ob die Lohnart Steuer- (ST) und Sozialabgabepflichtig (SV) J bedeutet hierbei ja, N – nein.
6. Hier werden Sie über die Steuerabgaben informiert. Sie sehen das Steuer-Brutto, die Abzüge der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages. Im Januar 2021 hat man jedoch den Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahlen abgeschafft.
7. Die Sozialversicherungswerte werden ebenfalls zuerst mit den SV-Brutto dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Beiträge aufgeschlüsselt in Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV).
8. Bei der Pflegeversicherung bezahlt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag (Z), wenn er kinderlos und über 23 Jahre ist. Der Buchstabe Z kennzeichnet somit den Beitragszuschlag im Feld P-Beitrag.
6. Hier werden Sie über die Steuerabgaben informiert. Sie sehen das Steuer-Brutto, die Abzüge der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages. Im Januar 2021 hat man jedoch den Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahlen abgeschafft.
7. Die Sozialversicherungswerte werden ebenfalls zuerst mit den SV-Brutto dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Beiträge aufgeschlüsselt in Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV).
8. Bei der Pflegeversicherung bezahlt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag (Z), wenn er kinderlos und über 23 Jahre ist. Der Buchstabe Z kennzeichnet somit den Beitragszuschlag im Feld P-Beitrag.
9. Diese Tabelle stellt übersichtlich die bisher gesamt (im laufenden Jahr) abgerechneten Werte des Gesamt-Brutto, des Steuer-Brutto sowie des SV-Brutto dar.
9. Diese Tabelle stellt übersichtlich die bisher gesamt (im laufenden Jahr) abgerechneten Werte des Gesamt-Brutto, des Steuer-Brutto sowie des SV-Brutto dar.
10. Die hier aufgeführten Beträge verringern oder erhöhen den ermittelten Nettolohn. Hier werden z.B. Pfändungen oder auch Vorschüsse aufgeführt.
11. Bankverbindung des Arbeitnehmers an die der Auszahlungsbetrag überwiesen wird.
10. Die hier aufgeführten Beträge verringern oder erhöhen den ermittelten Nettolohn. Hier werden z.B. Pfändungen oder auch Vorschüsse aufgeführt.
11. Bankverbindung des Arbeitnehmers an die der Auszahlungsbetrag überwiesen wird.
Die Lohnabrechnung wird intern in unserer Buchhaltung erstellt. Sie ist mit der Fälligkeit des Arbeitslohnes zu erteilen. Bei uns erhalten Sie den Arbeitslohn sowie Ihre Lohnabrechnung spätestens bis zum 15. des Folgemonats.
Rein rechtlich sind Sie nicht verpflichtet die Lohnabrechnung aufzubewahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Lohnabrechnung bei Ihren Dokumenten abzulegen. Gerade wenn Beitragszahlungen für bestimmte Zeiten unklar sind und geprüft werden müssen, sind ordentlich abgeheftete Lohnabrechnungen eine große Erleichterung.
Arbeitgeber sind laut §41 Abs. 1 Satz 9 EStG verpflichtet, die Lohnabrechnung bis zum Ablauf von 6 Kalenderjahren aufzubewahren. Wir verwahren die Abrechnungen bis zu 10 Jahren in unseren Unterlagen.
Einmal im Jahr, spätestens bis Februar des Folgejahres, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigung vereinfacht das Erstellen der Steuererklärung und zeigt auf, was im Vorjahr vom Bruttogehalt abgezogen wurden. In der Jahresübersicht sehen Sie auf einen Blick alle Informationen zu Steuerabzügen und Sozialabgaben.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis unter dem Jahr, erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung zeitnah und müssen diese, in Kombination mit eventuellen anderen, in der Steuererklärung angeben.