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Ihre Rechte, unsere Pflichten!

 

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Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Der Arbeitsvertrag legt also Verpflichtungen für die jeweilige Vertragspartei fest. Aus den Rechten der einen Partei, ergeben sich die Pflichten der anderen.

In diesem Artikel wollen wir uns die Rechte unserer Mitarbeiter anschauen. Wir geben einen Überblick, wie die Zusammenarbeit mit Schwaben Personal abläuft.

Rechte und Pflichten

Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Jeder kennt die Hauptpflichten des Arbeitgebers – die Vergütung der Arbeitsleistung, sprich das verdiente Gehalt. Aber was beinhaltet diese Pflicht?

Ganz einfach:

  • Die pünktliche/geregelte Zahlung des Entgelts
  • Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit
  • Die ordnungsgemäße Abführung von Steuer- und Sozialabgaben
  • Die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern
  • Die Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung

In unserer Branche gibt es einfache Wege herauszufinden, ob der Arbeitgeber diesen Pflichten nachkommt.

Nämlich durch:

Neben den Hauptpflichten gibt es noch einige Nebenpflichten. Sie unterstützen die Durchführung der Hauptpflicht.

Aber was sind typische Nebenpflichten in einem Arbeitsvertrag?

Die Beschäftigungspflicht_Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Beschäftigungspflicht

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer angemessen und gemäß dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Als Personaldienstleister ist man zudem in der „Bringschuld“ gegenüber dem Arbeitnehmer. Das bedeutet, man muss passende Einsätze für den Mitarbeiter finden.

Die Fürsorgepflicht_Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Fürsorgepflicht

Der Arbeitgeber hat die Interessen und Ängste der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu berücksichtigen.

Die Beschäftigungspflicht_Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Beschäftigungspflicht

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer angemessen und gemäß dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Als Personaldienstleister ist man zudem in der „Bringschuld“ gegenüber dem Arbeitnehmer. Das bedeutet, man muss passende Einsätze für den Mitarbeiter finden.

Die Fürsorgepflicht_Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Fürsorgepflicht

Der Arbeitgeber hat die Interessen und Ängste der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu berücksichtigen.

Schutz- und Sorgfaltspflicht Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Schutz- und Sorgfaltspflicht

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer unter zumutbaren Bedingungen arbeiten können. Dazu gehören z.B. Arbeitsschutzmaßnahmen und das Einhalten von Pausenzeiten.

Die Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub

Der Urlaubsantrag darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Trotzdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Urlaubstage gewährleisten.

Schutz- und Sorgfaltspflicht Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Schutz- und Sorgfaltspflicht

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer unter zumutbaren Bedingungen arbeiten können. Dazu gehören z.B. Arbeitsschutzmaßnahmen und das Einhalten von Pausenzeiten.

Die Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag

Die Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub

Der Urlaubsantrag darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Trotzdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Urlaubstage gewährleisten.

Einstellung und Arbeitsverhältnis

Die Pflichten des Arbeitgebers haben wir erklärt, nun gehen wir auf den Arbeitsalltag bei uns ein.

Der Arbeitsvertrag wird vor Ort in einer unserer Niederlassungen gemeinsam durchgesprochen und anschließend von beiden Seiten unterschrieben. Der persönliche Ansprechpartner geht mit dem Arbeitnehmer alle Einzelheiten des Vertrages durch.

Nachdem der Arbeitnehmer den Vertrag erhalten hat und die Rahmenbedingungen der neuen Arbeitsstelle bekannt sind, kann die Arbeit beginnen.

Für die Erfassung der Arbeitszeit gibt es zwei Vorgehensweisen. Manche Kunden bieten ein Stempelsystem an. Vor Arbeitsbeginn erhält der Mitarbeiter von uns einen Stempelchip. Hierfür wird ein Pfandentgelt erhoben. Dieses erhält der Mitarbeiter zurück, sobald der Chip bei uns abgegeben ist. Bei den meisten unserer Kunden werden jedoch selbstständig Zeitnachweise geschrieben.

Aufgrund der Corona Pandemie verloren viele Menschen ihren festen Arbeitsplatz oder wurden in Kurzarbeit geschickt. Deshalb kam bei uns immer wieder die Frage auf:

Was passiert, wenn ich keinen Einsatz habe?

Die Rechte und Pflichten werden im Vertrages festgehalten. Mit der Unterschrift stimmen beide Parteien diesen zu.

Im Arbeitsvertrag gibt der Mitarbeiter sein Einverständnis an verschiedenen Einsatzorten zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter ‚Einsätze‘ gewährleisten.

Wenn der Mitarbeiter also aufgrund von Materialengpässen nicht mehr beschäftigt werden kann, sind wir als Arbeitgeber in der Pflicht eine andere Arbeit für ihn zu finden.

Durch die Regionalität von Schwaben Personal, fällt dies häufig leicht. Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit in umkreisbezogenen Einsätzen zu arbeiten. Es besteht also die Chance eine Arbeit direkt, um die Ecke zu finden. Ein Umzug oder Ortswechsel wird durch transparente Planung gemeinsam mit dem Mitarbeiter abgestimmt.

Der große Vorteil von Personaldienstleistungsfirmen ist hierbei die Vielfalt der Kunden und die breite Aufstellung in verschiedenen Branchen.

Bei einem Anliegen eines Zeitarbeitnehmers, kann der jeweilige Disponent kontaktiert werden.

Wie kann ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber in Kontakt treten?

In der Personaldienstleistungsbranche gibt es eine große Anzahl an Disponenten. Am besten tritt der Arbeitnehmer mit seinem persönlichen Ansprechpartner in Kontakt.

Jeder Mitarbeiter bei uns hat einen festen Ansprechpartner. Sollte dieser mal nicht da sein, ist die Vertretung geklärt. Die Zuverlässigkeit der Disponenten und der interne Workflow ist hierbei ausschlaggebend. Jeder weiß Bescheid, damit der Mitarbeiter bestens betreut wird.

Wie es ist, ein Mitarbeiter bei Schwaben Personal zu sein, erfährt man hier.

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.

ÜBER DIE AUTORIN

Sarah_Lieser-Teambild
Sarah Lieser

Referentin Online Marketing

Sarah ist unsere Expertin im Bereich Online Marketing. Als ehemalige Azubine im Personalbereich kennt Sie alle Prozesse bei Schwaben Personal. Dadurch sorgt sie für spannende und neue Inhalte im Content Marketing, sowie in den sozialen Netzwerken.

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